Verhaltenskodex für Lieferanten

Inhaltsverzeichnis

1. Zielsetzung
2. Geltungsbereich
3. Bestimmungen und Prinzipien
      3.1 Menschenrechte
      3.2 Berufliche Integrität
      3.3 Beschäftigungsbedingungen
      3.4 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
      3.5 Produktqualität und -sicherheit
      3.6 Umweltbezogene Nachhaltigkeit
      3.7 Gesundheit und Sicherheit
      3.8 Geistiges Eigentum
      3.9 Datenschutz
4. Bestechung und Korruption
5. Meldung von Verstößen

1. Zielsetzung

Der GB FOODS-Verhaltenskodex für Lieferanten (im Folgenden der „Kodex“) enthält alle wesentlichen Prinzipien und Werte, welche die Beziehung zwischen den Lieferanten für Waren und Dienstleistungen und deren Subunternehmer (im Folgenden die „Lieferanten“) sowie den Unternehmen und Mitarbeitern der GB FOODS Gruppe (im Folgenden die „Gruppe“) regeln, und richtet sich nach den von der OECD für multinationale Unternehmen vorgeschlagenen Richtlinien für Best Practices und nach dem Ethik-Kodex der Gruppe.

2. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieses Kodex umfasst alle Lieferanten der Gruppe. Des Weiteren gilt dieser Kodex für alle Unternehmen, die zur Gruppe gehören (inklusive Tochtergesellschaften) sowie für alle deren Mitarbeiter (Zeitarbeitnehmer und festangestellte Mitarbeiter).

3. Bestimmungen und Prinzipien

Die Standards dieses Kodex ersetzen nicht, sondern im Gegenteil, sie ergänzen die Bestimmungen einer Vereinbarung oder eines Vertrags zwischen den Lieferanten und der Gruppe. Die Gruppe erwartet von den Lieferanten, dass sie sich nach Kräften bemühen, die Best Practices und die Branchenstandards sowie die internationalen Standards einzuhalten. Des Weiteren muss der Lieferant sein Bestes tun, um die Strafgesetze einzuhalten, und insbesondere der im Folgenden in diesem Kodex dargelegten Standards.

3.1 Menschenrechte

Die Lieferanten müssen erforderlichenfalls die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, um die Achtung der Menschenrechte innerhalb ihrer Organisation zu gewährleisten, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vorgesehen (insbesondere in Artikel 23).

3.2 Berufliche Integrität

Die Lieferanten müssen auf ethische und aufrichtige Weise handeln und Ehrlichkeit, Gleichheit und Integrität fördern. Zudem müssen die Lieferanten die einschlägigen Vorschriften für die zentralen Aspekte ihrer Tätigkeit einhalten. Im Fall der Vergabe einer Tätigkeit im Zusammenhang mit den Waren oder Dienstleistungen für die Gruppe an einen Subunternehmer garantieren die Lieferanten die Nachverfolgbarkeit und Transparenz der Beziehung mit diesemn Subunternehmern.Lieferanten dürfen weder direkt noch über Vermittler irgendwelche gesetzlich verbotenen persönlichen oder unangemessenen Vorteile anbieten oder fördern.

3.3 Beschäftigungsbedingungen

  • Faire Behandlung:  Der Lieferant muss seinen Mitarbeitern faire und gerechte Arbeitsbedingungen in den einzelnen Bereichen bieten.
  • Beschäftigung von Minderjährigen: Minderjährige dürfen nicht nachts oder unter risikobehafteten Bedingungen beschäftigt werden.
  • Arbeitsumgebung: Die Lieferanten müssen ihren Mitarbeitern eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung bieten.
  • Anti-Belästigung oder Missbrauch: Der Lieferant verpflichtet sich, eine Arbeitsstätte frei von Belästigung und Missbrauch zu halten. Der Lieferant darf den Mitarbeitern nicht mit harschen oder unmenschlichen Maßnahmen drohen.

Zudem muss der Arbeitsort entsprechend den relevanten gesetzlichen Standards und Vorschriften instandgehalten werden.

3.4 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

Der Lieferant muss seine Mitarbeiter mit Würde, Respekt und Integrität behandeln. Beginnend mit dem Einstellungsverfahrens darf der Lieferant keine diskriminierenden Praktiken anwenden oder Entscheidungen aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht, Alter, körperlicher Eignung, nationaler Herkunft, sexueller Orientierung, politischer Zugehörigkeit, Mitgliedschaft bei Gewerkschaften, ärztlichen Untersuchungen oder Personenstand treffen.

3.5 Produktqualität und -sicherheit

Die Lieferanten gewährleisten, dass alle an die Gruppe gelieferten Produkte den einschlägigen Vorschriften und Gesetzen hinsichtlich der Lebensmittelqualität und -sicherheit entsprechen und über die nötigen Zulassungen verfügen. Die Lieferanten müssen die Gruppe sofort über alle Informationen oder Verdachtsmomente bezüglich der Lebensmittelsicherheit informieren.

Es muss ein Qualitäts- und Lebensmittelsicherheits-Managementsystem gemäß den HACCP-Prinzipien und den geltenden Gesetzen unterhalten werden. Eine Zertifizierung des Managementsystems anhand eines von der Global Food Safety Initiative (GFSI) anerkannten Zertifizierungsprogramms ist erwünscht (http://www.mygfsi.com/)

3.6. Umweltbezogene Nachhaltigkeit

Die Gruppe verpflichtet den Lieferanten, die gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Umweltschutz und dessen entsprechenden Genehmigungen einzuhalten. Die Lieferanten müssen die anwendbaren Bestimmungen und Vorschriften zu Substanzen, Chemikalien und Gefahrgütern einhalten, ebenso wie alle wesentlichen Einschränkungen und Sicherheitsanforderungen für Produkte und Ausrüstung. Die Lieferanten müssen den Verbrauch natürlicher Ressourcen wie Strom und Wasser optimieren und sich nach Kräften bemühen, die Erzeugung von Abfällen, Abwasser und Gasemissionen auf ein Minimum zu reduzieren. Ein Umweltmanagementsystem wie ISO14001-Zertifizierung oder EMAS ist erwünscht.

3.7 Gesundheit und Sicherheit

Die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter ist GBfoods wichtig. Der Lieferant muss die einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu Gesundheit und Sicherheit einhalten. Der Lieferant muss den Mitarbeitern angemessene persönliche und kollektive Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, um Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle zu verhüten.

Der Lieferant muss auf Notfallsituationen vorbereitet sein. Dazu zählen Verfahren für die Evakuierung und Benachrichtigung der Mitarbeiter, Übungen und Notfalltraining, angemessene Erste-Hilfe-Vorräte, angemessene Branderkennungs- und Brandlöschausstattung und angemessene Notausgänge.

3.8 Geistiges Eigentum

Der Lieferant muss die Rechte am geistigen Eigentum respektieren. Die Übertragung von Technologie und Wissen muss auf eine Art und Weise erfolgen, dass die Rechte am geistigen Eigentum geschützt werden.

3.9 Datenschutz

Sollte GBfoods während unserer Beziehung personenbezogene Daten weitergeben, muss der Lieferant, der die Informationen erhält, die Gesetze und Anforderungen zum Datenschutz einhalten.

4. Bestechung und Korruption

Der Lieferant darf weder direkt noch indirekt Korruption, Erpressung oder Bestechung im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit tolerieren, erlauben oder sich daran beteiligen. Jede illegale Aktivität, die als Anreiz für eine günstige Entscheidung verstanden werden könnte, muss vom Lieferanten sofort unterbunden werden.

5. Meldung von Verstößen

Die Lieferanten müssen jeden Verdacht auf Verstöße gegen Vorschriften, Gesetze oder diesen Kodex melden. Die Gruppe behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Prinzipien und Regeln dieses Kodex durch ihre Lieferanten zu überwachen und zu überprüfen. Sollte der Lieferant gegen eines der Prinzipien oder eine Regel dieses Kodex verstoßen, so behält sich die Gruppe das Recht vor, die Ergreifung der entsprechenden Korrekturmaßnahmen zu fordern sowie jegliche unterstützenden rechtlichen Schritte zu ergreifen. Verstöße können an die Kontaktperson der Gruppe oder vertraulich über folgende Kanäle gemeldet werden:

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